Kündigungsverfahren bei Behinderten : VfGH B 1137/90 v.22.6.1991
Da § 8 Abs.2 BEinstG anscheinend die Ermächtigung zur Entscheidung durch die Verwaltungsbehörde enthält und in sich eine untrennbare Einheit bildet, scheint sein gesamter Text in Prüfung zu ziehen zu sein. Dass diese Behörde kein Tribunal im Sinne des Art.6 MRK ist, ergibt sich aus der ihrer Zusamme...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Behindertenanstellung
331.13 Kündigung: Arbeit 342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Da § 8 Abs.2 BEinstG anscheinend die Ermächtigung zur Entscheidung durch die Verwaltungsbehörde enthält und in sich eine untrennbare Einheit bildet, scheint sein gesamter Text in Prüfung zu ziehen zu sein. Dass diese Behörde kein Tribunal im Sinne des Art.6 MRK ist, ergibt sich aus der ihrer Zusammensetzung regelnden Bestimmung des § 12 BEinstG. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |