Kündigung wegen genesungswidrigen Verhaltens : LAG Hamm, 15 Sa 437/91, v.28.8.1991 rkr

Verpflichtung zu gesundheitsförderndem Verhalten während der Erkrankung - Kündigungsberechtigung bei Pflichtverletzung auch ohne Nachweis einer tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses - Erstattung erforderlicher Detektivkosten als Teil der Prozesskosten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.8)
Ort / Verlag / Datum:21.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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