Verjährung von Nachforderungen wegen unrichtiger Einstufung / Lehrabschlussprüfung - keine Voraussetzung für abgeschlossene Lehrzeit : OGH 9 Ob A 190/91 v.20.11.1991
Auch wenn daher Lehrzeiten nach der Gehaltsordnung nicht als für die Einstufung in die Gehaltstafel zu berücksichtigende Berufsjahre gelten, ändert dies nichts daran, dass der Arbeitnehmer als Angestellter mit unbestritten vollendeter und somit abgeschlossener Lehrzeit gemäss dem Beschäftigungsgrupp...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.02.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.861 Lehrlingsausbildung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Auch wenn daher Lehrzeiten nach der Gehaltsordnung nicht als für die Einstufung in die Gehaltstafel zu berücksichtigende Berufsjahre gelten, ändert dies nichts daran, dass der Arbeitnehmer als Angestellter mit unbestritten vollendeter und somit abgeschlossener Lehrzeit gemäss dem Beschäftigungsgruppenschema schon bei Beginn des Dienstverhältnisses in die seiner Tätigkeit entsprechende Beschäftigungsgruppe einzustufen gewesen wäre. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |