Verjährung von Nachforderungen wegen unrichtiger Einstufung / Lehrabschlussprüfung - keine Voraussetzung für abgeschlossene Lehrzeit : OGH 9 Ob A 190/91 v.20.11.1991

Auch wenn daher Lehrzeiten nach der Gehaltsordnung nicht als für die Einstufung in die Gehaltstafel zu berücksichtigende Berufsjahre gelten, ändert dies nichts daran, dass der Arbeitnehmer als Angestellter mit unbestritten vollendeter und somit abgeschlossener Lehrzeit gemäss dem Beschäftigungsgrupp...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.861 Lehrlingsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch wenn daher Lehrzeiten nach der Gehaltsordnung nicht als für die Einstufung in die Gehaltstafel zu berücksichtigende Berufsjahre gelten, ändert dies nichts daran, dass der Arbeitnehmer als Angestellter mit unbestritten vollendeter und somit abgeschlossener Lehrzeit gemäss dem Beschäftigungsgruppenschema schon bei Beginn des Dienstverhältnisses in die seiner Tätigkeit entsprechende Beschäftigungsgruppe einzustufen gewesen wäre.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog