Streikbruchprämien: Anspruch auch der Streikenden aufgrund des Gleichbehandlungsgebots : Kurze Verjährung: Prämie hat Arbeitsentgeltcharakter / BAG 1 AZR 26/91 v.17.9.1991

Gewährt der Arbeitgeber Arbeitnehmern allein dafür, dass sie sich nicht am Streik beteiligt haben, nach Abschluss des Arbeitskampfes eine Zulage, so haben die streikenden Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots in Verbindung mit dem tariflichen Massregelun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.892 Streik
331.225 Lohnzulage
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.892 Streik Dokument Nr. A-739457 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage