Streikbruchprämien: Anspruch auch der Streikenden aufgrund des Gleichbehandlungsgebots : Kurze Verjährung: Prämie hat Arbeitsentgeltcharakter / BAG 1 AZR 26/91 v.17.9.1991
Gewährt der Arbeitgeber Arbeitnehmern allein dafür, dass sie sich nicht am Streik beteiligt haben, nach Abschluss des Arbeitskampfes eine Zulage, so haben die streikenden Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots in Verbindung mit dem tariflichen Massregelun...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (45 (1992) Nr.6)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.02.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.892 Streik
331.225 Lohnzulage 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gewährt der Arbeitgeber Arbeitnehmern allein dafür, dass sie sich nicht am Streik beteiligt haben, nach Abschluss des Arbeitskampfes eine Zulage, so haben die streikenden Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots in Verbindung mit dem tariflichen Massregelungsverbot (Bestätigung des Senatsurteils v.4.8.1987) einen Anspruch auf die gleiche Zulage. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |