Einstellung von Mietzinszuschüssen zu als Wohlfahrtseinrichtung geführten Werkswohnungen : OGH 9 Ob A 212/91 v.4.12.1991 in Bestätigung von KG Leoben 22 Cga 93/90 v.25.10.1990

Ist der Mietzuschuss vorbehaltlos ohne Einschränkung durch die Möglichkeit eines Widerrufes geleistet worden und ist er, was auf den Entgeltcharakter hinweist, auf die Dauer des Dienstverhältnisses beschränkt, darf der einzelne Arbeitnehmer schon deshalb nach redlicher Verkehrsauffassung darauf vert...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.02.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.833 Werkswohnung
331.17 Sozialleistung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist der Mietzuschuss vorbehaltlos ohne Einschränkung durch die Möglichkeit eines Widerrufes geleistet worden und ist er, was auf den Entgeltcharakter hinweist, auf die Dauer des Dienstverhältnisses beschränkt, darf der einzelne Arbeitnehmer schon deshalb nach redlicher Verkehrsauffassung darauf vertrauen, dass ihm der Zuschuss bis zu seiner Pensionierung bzw. seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis weiter gezahlt wird. Von dieser einzelvertraglichen Verpflichtung kann der Arbeitgeber nicht einseitig abgehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog