Einstellung von Mietzinszuschüssen zu als Wohlfahrtseinrichtung geführten Werkswohnungen : OGH 9 Ob A 212/91 v.4.12.1991 in Bestätigung von KG Leoben 22 Cga 93/90 v.25.10.1990
Ist der Mietzuschuss vorbehaltlos ohne Einschränkung durch die Möglichkeit eines Widerrufes geleistet worden und ist er, was auf den Entgeltcharakter hinweist, auf die Dauer des Dienstverhältnisses beschränkt, darf der einzelne Arbeitnehmer schon deshalb nach redlicher Verkehrsauffassung darauf vert...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.02.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.833 Werkswohnung
331.17 Sozialleistung, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ist der Mietzuschuss vorbehaltlos ohne Einschränkung durch die Möglichkeit eines Widerrufes geleistet worden und ist er, was auf den Entgeltcharakter hinweist, auf die Dauer des Dienstverhältnisses beschränkt, darf der einzelne Arbeitnehmer schon deshalb nach redlicher Verkehrsauffassung darauf vertrauen, dass ihm der Zuschuss bis zu seiner Pensionierung bzw. seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis weiter gezahlt wird. Von dieser einzelvertraglichen Verpflichtung kann der Arbeitgeber nicht einseitig abgehen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |