Kein Recht der Gewerkschaft, vom Arbeitgeber das Unterlassen der Durchführung einer tarifwidrigen Betriebsvereinbarung über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten zu verlangen : BAG 1 ABR 85/90 v.20.8.1991
Das durch Art.9 Abs.3 GG geschützte Recht der Tarifvertragsparteien, die Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge zu regeln, wird durch eine nach § 87 Abs.1 BetrVG zulässige Betriebsvereinbarung auch dann nicht verletzt, wenn diese Betriebsvereinbarung in einzelnen Bestimmungen gegen z...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (45 (1992) Nr.5 S.275-278)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 31.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Betriebsvereinbarung
331.15 Arbeitsverfassung 331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das durch Art.9 Abs.3 GG geschützte Recht der Tarifvertragsparteien, die Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge zu regeln, wird durch eine nach § 87 Abs.1 BetrVG zulässige Betriebsvereinbarung auch dann nicht verletzt, wenn diese Betriebsvereinbarung in einzelnen Bestimmungen gegen zwingende tarifliche Vorgaben verstösst. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |