Kein Recht der Gewerkschaft, vom Arbeitgeber das Unterlassen der Durchführung einer tarifwidrigen Betriebsvereinbarung über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten zu verlangen : BAG 1 ABR 85/90 v.20.8.1991

Das durch Art.9 Abs.3 GG geschützte Recht der Tarifvertragsparteien, die Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge zu regeln, wird durch eine nach § 87 Abs.1 BetrVG zulässige Betriebsvereinbarung auch dann nicht verletzt, wenn diese Betriebsvereinbarung in einzelnen Bestimmungen gegen z...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (45 (1992) Nr.5 S.275-278)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 31.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Betriebsvereinbarung
331.15 Arbeitsverfassung
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das durch Art.9 Abs.3 GG geschützte Recht der Tarifvertragsparteien, die Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge zu regeln, wird durch eine nach § 87 Abs.1 BetrVG zulässige Betriebsvereinbarung auch dann nicht verletzt, wenn diese Betriebsvereinbarung in einzelnen Bestimmungen gegen zwingende tarifliche Vorgaben verstösst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog