50.Novelle zum ASVG: Reform der sozialen Krankenversicherung

Die Arbeiterkammer hat sich stets für den Abschluss von Gesamtverträgen, ohne Selbstbehalt der Patienten und nach dem Vorbild der Ärztegesamtverträge, ausgesprochen, weil Kostenbeteiligungen für Einkommensschwächere Barrieren vor dem Zugang zu den benötigten Leistungen bedeuten würden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (46 (1992) Nr.1 S.22-26)
VerfasserIn: Ivansits, Helmut
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:304 Sozialreform
304 Sozialpolitik
351.83(094.5) ASVG
304 Sicherheit, soziale
361.1 Gesundheitsfürsorge
368.42 Krankenversicherung (SV)
368.43 Pensionsversicherung (SV)
061.1:331 AK
615.851 Psychotherapie
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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