50.Novelle zum ASVG: Reform der sozialen Krankenversicherung
Die Arbeiterkammer hat sich stets für den Abschluss von Gesamtverträgen, ohne Selbstbehalt der Patienten und nach dem Vorbild der Ärztegesamtverträge, ausgesprochen, weil Kostenbeteiligungen für Einkommensschwächere Barrieren vor dem Zugang zu den benötigten Leistungen bedeuten würden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (46 (1992) Nr.1 S.22-26)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 304 Sozialreform
304 Sozialpolitik 351.83(094.5) ASVG 304 Sicherheit, soziale 361.1 Gesundheitsfürsorge 368.42 Krankenversicherung (SV) 368.43 Pensionsversicherung (SV) 061.1:331 AK 615.851 Psychotherapie |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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