ArbVG § 115 Abs.3 : OGH 9 Ob A 166/91 v.25.9.91

Sind in einem Unternehmen sämtliche Angestellte mit Ausnahme eines Betriebsratsmitgliedes befördert worden, ist ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Benachteiligung des Betriebsratsmitgliedes auf seine Betätigung als Betriebsratsmitglied zurückzuführen ist. Es ist Sache des Arbeitgebers, ein ande...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.2 Gehälter
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sind in einem Unternehmen sämtliche Angestellte mit Ausnahme eines Betriebsratsmitgliedes befördert worden, ist ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Benachteiligung des Betriebsratsmitgliedes auf seine Betätigung als Betriebsratsmitglied zurückzuführen ist. Es ist Sache des Arbeitgebers, ein anderes wahrscheinlicheres Motiv glaubhaft zu machen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog