ArbVG § 115 Abs.3 : OGH 9 Ob A 166/91 v.25.9.91
Sind in einem Unternehmen sämtliche Angestellte mit Ausnahme eines Betriebsratsmitgliedes befördert worden, ist ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Benachteiligung des Betriebsratsmitgliedes auf seine Betätigung als Betriebsratsmitglied zurückzuführen ist. Es ist Sache des Arbeitgebers, ein ande...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.2 Gehälter 331.152 Betriebsrat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sind in einem Unternehmen sämtliche Angestellte mit Ausnahme eines Betriebsratsmitgliedes befördert worden, ist ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Benachteiligung des Betriebsratsmitgliedes auf seine Betätigung als Betriebsratsmitglied zurückzuführen ist. Es ist Sache des Arbeitgebers, ein anderes wahrscheinlicheres Motiv glaubhaft zu machen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |