AngG § 26 Z.2 : OGH 9 Ob A 100/91 v.19.6.1991, in Bestätigung von OLG Wien 34 Ra 13/90 v.29.11.1990

Bringt ein Arbeitnehmer schon wiederholt in längeren Zeitabständen seinen Unmut über die Verrechnungsart zum Ausdruck, kann dies das Setzen einer Nachfrist vor einem Austritt wegen Vorenthaltens berechtigter Lohnforderungen unter konkreter - wenn auch nicht ziffernmässiger - Angabe der erhobenen For...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.21 Lohnauszahlung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bringt ein Arbeitnehmer schon wiederholt in längeren Zeitabständen seinen Unmut über die Verrechnungsart zum Ausdruck, kann dies das Setzen einer Nachfrist vor einem Austritt wegen Vorenthaltens berechtigter Lohnforderungen unter konkreter - wenn auch nicht ziffernmässiger - Angabe der erhobenen Forderung nicht ersetzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog