AngG § 26 Z.2 : OGH 9 Ob A 100/91 v.19.6.1991, in Bestätigung von OLG Wien 34 Ra 13/90 v.29.11.1990
Bringt ein Arbeitnehmer schon wiederholt in längeren Zeitabständen seinen Unmut über die Verrechnungsart zum Ausdruck, kann dies das Setzen einer Nachfrist vor einem Austritt wegen Vorenthaltens berechtigter Lohnforderungen unter konkreter - wenn auch nicht ziffernmässiger - Angabe der erhobenen For...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.21 Lohnauszahlung 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bringt ein Arbeitnehmer schon wiederholt in längeren Zeitabständen seinen Unmut über die Verrechnungsart zum Ausdruck, kann dies das Setzen einer Nachfrist vor einem Austritt wegen Vorenthaltens berechtigter Lohnforderungen unter konkreter - wenn auch nicht ziffernmässiger - Angabe der erhobenen Forderung nicht ersetzen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |