Tarifliche Arbeitszeitverkürzung : BAG 1 ABR 31/90 v.19.2.1991

Kein einseitiges Festlegungsrecht des Arbeitgebers bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage / Beibehaltung der Verteilung der Arbeitszeit nach der bisherigen Betriebsvereinbarung - Mitbestimmungsrecht in sog. Eil-und Notfällen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (44 (1991) Nr.39)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 27.09.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeitverkürzung
331.811 Arbeitszeit, variable
331 Arbeitgeber
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kein einseitiges Festlegungsrecht des Arbeitgebers bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage / Beibehaltung der Verteilung der Arbeitszeit nach der bisherigen Betriebsvereinbarung - Mitbestimmungsrecht in sog. Eil-und Notfällen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog