Kurzarbeit: Keine wirksame Verkürzung der Arbeitszeit und des Entgelts durch formlose Regelungsabrede : BAG 2 AZR 415/90 v.14.2.1991

Eine formlose Regelungsabrede zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Einführung von Kurzarbeit wahrt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG, führt aber nicht zu einer entsprechenden Änderung der Arbeitsverträge der hiervon betroffenen Arbeitnehmer. Hierzue bedarf...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (44 (1991) Nr.38)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.09.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.614 Kurzarbeit
331.152 Betriebsrat
331.15 Mitbestimmung
331.116 Arbeitsverträge
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine formlose Regelungsabrede zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Einführung von Kurzarbeit wahrt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG, führt aber nicht zu einer entsprechenden Änderung der Arbeitsverträge der hiervon betroffenen Arbeitnehmer. Hierzue bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung oder einer Änderungskündigung (im Anschluss an BAG-Urteil v.15.12.1961 - 1 AZR 207/59).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog