Wasserpolizeilicher Auftrag bei Deponie: Beseitigung oder Sicherung an Ort und Stelle?
Ob eine - rechtswidrige - Ablagerung (hier: Hausmülldeponie) gem. § 138 Abs.1 lit.a WRG zur Gänze zu beseitigen oder aber im Wege des § 138 Abs.1 Lit.b WRG an Ort und Stelle zu sichern ist, hängt davon ab, ob die Beseitigung überhaupt oder im Verhältnis zu einer derartigen Sicherung nur mit unverhäl...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (Nr.7)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.44 Müll
351.79 Wasserrecht 614.777 Wasserverschmutzung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ob eine - rechtswidrige - Ablagerung (hier: Hausmülldeponie) gem. § 138 Abs.1 lit.a WRG zur Gänze zu beseitigen oder aber im Wege des § 138 Abs.1 Lit.b WRG an Ort und Stelle zu sichern ist, hängt davon ab, ob die Beseitigung überhaupt oder im Verhältnis zu einer derartigen Sicherung nur mit unverhältnismässigen Schwierigkeiten (Aufwand) möglich ist. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |