Wasserpolizeilicher Auftrag bei Deponie: Beseitigung oder Sicherung an Ort und Stelle?

Ob eine - rechtswidrige - Ablagerung (hier: Hausmülldeponie) gem. § 138 Abs.1 lit.a WRG zur Gänze zu beseitigen oder aber im Wege des § 138 Abs.1 Lit.b WRG an Ort und Stelle zu sichern ist, hängt davon ab, ob die Beseitigung überhaupt oder im Verhältnis zu einer derartigen Sicherung nur mit unverhäl...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.44 Müll
351.79 Wasserrecht
614.777 Wasserverschmutzung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ob eine - rechtswidrige - Ablagerung (hier: Hausmülldeponie) gem. § 138 Abs.1 lit.a WRG zur Gänze zu beseitigen oder aber im Wege des § 138 Abs.1 Lit.b WRG an Ort und Stelle zu sichern ist, hängt davon ab, ob die Beseitigung überhaupt oder im Verhältnis zu einer derartigen Sicherung nur mit unverhältnismässigen Schwierigkeiten (Aufwand) möglich ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog