Unzulässige Kaution für ungewisse Schäden nach Auflösung des Dienstverhältnisses : OLG Wien 34 Ra 76/91 v.30.9.1991

Zurückbehalten einer Kaution bis zur Klärung, ob Schadenersatzansprüche erhoben werden, kann nicht einfach mit Zurückbehalten bis zum Ablauf der Verjährungsfrist gleichgesetzt werden, weil Schadenersatzforderungen nach der Erfahrung in der Regel unverzüglich geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.768 Kaution: Zivilrecht
331.11 Arbeitnehmer
331 Arbeitgeber
347.513 Schadenersatz
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zurückbehalten einer Kaution bis zur Klärung, ob Schadenersatzansprüche erhoben werden, kann nicht einfach mit Zurückbehalten bis zum Ablauf der Verjährungsfrist gleichgesetzt werden, weil Schadenersatzforderungen nach der Erfahrung in der Regel unverzüglich geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber darf daher eine Zustimmung des Arbeitnehmers auch für den (eingetretenen) Fall, dass sich ein Geschädigter ein Jahr lang nicht meldet, nicht annehmen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog