Keine Änderung der Achtwochenfrist auch bei unverbindlichem ärztlichen Zeugnis über Entbindungstermin nach deren Beginn : OGH 10 Ob S 194/91 v.8.10.1991

Die Entbindung selbst ist hingegen nur massgebend, wenn sie vor dem Beginn der Achtwochenfrist liegt oder wenn der Tag der voraussichtlichen Entbindung nicht festgestellt worden ist / Unrichtigkeit der in OLG Wien 15 R 8/70 v.22.1.1970 vertretenen Ansicht, dass ein unverbindliches ärztliches Zeugnis...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.8 Karenzurlaub
351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Entbindung selbst ist hingegen nur massgebend, wenn sie vor dem Beginn der Achtwochenfrist liegt oder wenn der Tag der voraussichtlichen Entbindung nicht festgestellt worden ist / Unrichtigkeit der in OLG Wien 15 R 8/70 v.22.1.1970 vertretenen Ansicht, dass ein unverbindliches ärztliches Zeugnis, das den Entbindungstermin zunächst verfrüht angesetzt hat, keine geeignete Grundlage für die Berechnung des Beginns der Achtwochenfrist bilden würde.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog