Keine Änderung der Achtwochenfrist auch bei unverbindlichem ärztlichen Zeugnis über Entbindungstermin nach deren Beginn : OGH 10 Ob S 194/91 v.8.10.1991
Die Entbindung selbst ist hingegen nur massgebend, wenn sie vor dem Beginn der Achtwochenfrist liegt oder wenn der Tag der voraussichtlichen Entbindung nicht festgestellt worden ist / Unrichtigkeit der in OLG Wien 15 R 8/70 v.22.1.1970 vertretenen Ansicht, dass ein unverbindliches ärztliches Zeugnis...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.8 Karenzurlaub
351.83 Mutterschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Entbindung selbst ist hingegen nur massgebend, wenn sie vor dem Beginn der Achtwochenfrist liegt oder wenn der Tag der voraussichtlichen Entbindung nicht festgestellt worden ist / Unrichtigkeit der in OLG Wien 15 R 8/70 v.22.1.1970 vertretenen Ansicht, dass ein unverbindliches ärztliches Zeugnis, das den Entbindungstermin zunächst verfrüht angesetzt hat, keine geeignete Grundlage für die Berechnung des Beginns der Achtwochenfrist bilden würde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |