Verpflichtung der Abschlussprüfer zur Aushändigung des Prüfungsberichtes an BR-Aufsichtsratsmitglieder : OGH 6 Ob 9/91 v.26.9.1991
Der Einwand des Abschlussprüfers, der Gesellschaft drohe eine Gefährdung der Geheimhaltungsinteressen, infolge einer Aushändigung seines Prüfungsberichtes an das gemäss § 110 Arbeitsverfassungsgesetz entsandte Aufsichtsratsmitglied wegen dessen erklärter Absicht, sich den Prüfungsbericht durch die z...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.728 Publizitätsvorschriften: Gesellschaftsrecht
331.152 Betriebsrat 347.72.036 Aufsichtsrat 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Einwand des Abschlussprüfers, der Gesellschaft drohe eine Gefährdung der Geheimhaltungsinteressen, infolge einer Aushändigung seines Prüfungsberichtes an das gemäss § 110 Arbeitsverfassungsgesetz entsandte Aufsichtsratsmitglied wegen dessen erklärter Absicht, sich den Prüfungsbericht durch die zuständige Kammer im Wege der einem Belegschaftsorgan zustehenden Beratung erläutern zu lassen, ist unbeachtlich, weil der Abschlussprüfer zur Geltendmachung von Geheimhaltungsinteressen der Gesellschaft nicht befugt ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |