Verpflichtung der Abschlussprüfer zur Aushändigung des Prüfungsberichtes an BR-Aufsichtsratsmitglieder : OGH 6 Ob 9/91 v.26.9.1991

Der Einwand des Abschlussprüfers, der Gesellschaft drohe eine Gefährdung der Geheimhaltungsinteressen, infolge einer Aushändigung seines Prüfungsberichtes an das gemäss § 110 Arbeitsverfassungsgesetz entsandte Aufsichtsratsmitglied wegen dessen erklärter Absicht, sich den Prüfungsbericht durch die z...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.728 Publizitätsvorschriften: Gesellschaftsrecht
331.152 Betriebsrat
347.72.036 Aufsichtsrat
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Einwand des Abschlussprüfers, der Gesellschaft drohe eine Gefährdung der Geheimhaltungsinteressen, infolge einer Aushändigung seines Prüfungsberichtes an das gemäss § 110 Arbeitsverfassungsgesetz entsandte Aufsichtsratsmitglied wegen dessen erklärter Absicht, sich den Prüfungsbericht durch die zuständige Kammer im Wege der einem Belegschaftsorgan zustehenden Beratung erläutern zu lassen, ist unbeachtlich, weil der Abschlussprüfer zur Geltendmachung von Geheimhaltungsinteressen der Gesellschaft nicht befugt ist.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog