Verlängerte tarifliche Kündigungsfristen: Geltung für beide Arbeitsvertragsparteien : BAG 2 AZR 412/90 v.20.12.1990 / Die verlängerten Kündigungsfristen des § 53 Abs.2 BAT gelten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (44 (1991) Nr.51/52)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.12.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-737595 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage