Betriebliche Altersversorgung: Kein Schutz vor Eingriffen in die zeitanteilig erdiente Dynamik vor dem 17.4.1985 : LAG Hamm 6 Sa 504/91 v.10.9.1991 noch n.rkr

Keine rückwirkende Anwendung der Rechtsprechung zum abgestuften Bestandsschutz von Versorgungsbesitzständen - Wirksamkeit vor dem 17.4.1985 abgeschlossener ablösender Betriebsvereinbarungen auch ohne Vorliegen triftiger Gründe.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (44 (1991) Nr.46)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.4 Vertragsrecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Keine rückwirkende Anwendung der Rechtsprechung zum abgestuften Bestandsschutz von Versorgungsbesitzständen - Wirksamkeit vor dem 17.4.1985 abgeschlossener ablösender Betriebsvereinbarungen auch ohne Vorliegen triftiger Gründe.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog