Aushang der betrieblichen Arbeitszeit und Verjährung von Arbeitszeitverstössen : VGH 91/19/0194 v.30.9.1991

§ 27 Abs.2 KJBG normiert eine grundsätzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, wobei der Gesetzgeber jene Arbeitgeber vom Adressatenkreis des Gebotes ausgenommen hat, in deren Betrieb eine Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs.1 Z.2 ArbVG besteht. Ist dies nicht der Fall, bedarf es zur Unterbrechu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.113 Arbeitnehmer, jugendliche
65.012.45 Information, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 27 Abs.2 KJBG normiert eine grundsätzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, wobei der Gesetzgeber jene Arbeitgeber vom Adressatenkreis des Gebotes ausgenommen hat, in deren Betrieb eine Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs.1 Z.2 ArbVG besteht. Ist dies nicht der Fall, bedarf es zur Unterbrechung der Verjährung im Sinne des § 31 Abs.2 Verwaltungsstrafgesetz keiner Verfolgungshandlung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog