Resturlaub: Der Milliarden-Stau : Mitarbeiter-Fleiss und Mangel an Ersatzkräften treiben die Zahl offener Urlaubstage in schwindelnde Höhen

Offene Urlaubstage verfallen dann, wenn sie im Jahr, in dem sie entstanden sind und den darauffolgenden zwei Jahren nicht konsumiert worden sind. Eine Ablöse des Urlaubes in Geld ist bei aufrechtem Dienstverhältnis gesetzlich nicht erlaubt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1992)
VerfasserIn: Drabek, Erika
Gurmann, Maria
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Urlaub
331.817(094.5) Urlaubsrecht
31:331.6 Beschäftigtenstatistik
65.011.1 Unternehmenspolitik
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Urlaub Dokument Nr. A-737142 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage