Verfassungswidrigkeit der gem. § 622 Abs.3 Satz 1 BGB tariflich verkürzten Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
Die Entscheidungen des BVerfG von 1982 und 1990 zur Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei den gesetzlichen Kündigungsfristen beginnen allmählich Wirkungen auch in der tarifvertraglichen Praxis zu zeigen. Dieser Tage ist bei VW in Wolfsburg der erste einheitliche Entgelttarifvertrag g...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (44 (1991) Nr.47)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 22.11.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.116 Tarifverträge 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 342.722 Gleichheit: Grundrechte |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Entscheidungen des BVerfG von 1982 und 1990 zur Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei den gesetzlichen Kündigungsfristen beginnen allmählich Wirkungen auch in der tarifvertraglichen Praxis zu zeigen. Dieser Tage ist bei VW in Wolfsburg der erste einheitliche Entgelttarifvertrag geschlossen worden, der nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheidet. Der folgende Aufsatz will aufzeigen, dass es immer noch verfassungswidrige Unterscheidungen zwischen Arbeitern und Angestellten im BGB gibt, die durch den Gesetzgeber beseitigt werden sollten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |