Verfassungswidrigkeit der gem. § 622 Abs.3 Satz 1 BGB tariflich verkürzten Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

Die Entscheidungen des BVerfG von 1982 und 1990 zur Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei den gesetzlichen Kündigungsfristen beginnen allmählich Wirkungen auch in der tarifvertraglichen Praxis zu zeigen. Dieser Tage ist bei VW in Wolfsburg der erste einheitliche Entgelttarifvertrag g...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (44 (1991) Nr.47)
VerfasserIn: Fenski, Martin
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.116 Tarifverträge
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
342.722 Gleichheit: Grundrechte
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Entscheidungen des BVerfG von 1982 und 1990 zur Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei den gesetzlichen Kündigungsfristen beginnen allmählich Wirkungen auch in der tarifvertraglichen Praxis zu zeigen. Dieser Tage ist bei VW in Wolfsburg der erste einheitliche Entgelttarifvertrag geschlossen worden, der nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheidet. Der folgende Aufsatz will aufzeigen, dass es immer noch verfassungswidrige Unterscheidungen zwischen Arbeitern und Angestellten im BGB gibt, die durch den Gesetzgeber beseitigt werden sollten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog