GewO § 82 lit.f : ASG Wien 7 Cga 623/90 v.21.6.1991

Die Weigerung eines Arbeitnehmers, den Auftrag auszuführen, zu einer Firma zu fahren, bei der er einmal beleidigt worden sein soll, ist unberechtigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.12.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.14 Arbeitsordnung
351.824.1 Gewerbeordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.14 Arbeitsordnung Dokument Nr. A-737023 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage