Unzulässige Resolutivbedingungen bei befristetem Dienstverhältnis : OGH 9 Ob A 158/91 v.25.9.1991

Ist aber nicht nur der Eintritt des als auflösende Bedingung vereinbarten Ereignisses ungewiss, sondern steht darüber hinaus ein für die Beurteilung des Eintrittes oder Nichteintrittes der Bedingung massgeblicher Stichtag nicht als Zeitbestimmung im Sinne des § 1158 Abs.1 und 4 ABGB sowie der § 19 A...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.12.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist aber nicht nur der Eintritt des als auflösende Bedingung vereinbarten Ereignisses ungewiss, sondern steht darüber hinaus ein für die Beurteilung des Eintrittes oder Nichteintrittes der Bedingung massgeblicher Stichtag nicht als Zeitbestimmung im Sinne des § 1158 Abs.1 und 4 ABGB sowie der § 19 Abs.1 und § 20 Abs.1 Angestelltengesetz auslegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog