Widerruflichkeit durch nicht gehörig kundgemachte Betriebsvereinbarung vereinbarter Pensionszuschüsse : OGH 9 Ob A 206/91 v.23.10.1991
Wird eine Betriebsvereinbarung (durch blosses Auflegen im Personalbüro ohne sonstige Hinweise auf die Einsichtmöglichkeit) nicht gehörig im Sinne des § 30 Abs.1 Arbeitsverfassungsgesetz kundgemacht, schliesst dies nicht aus, dass sie Grundlage für die Ergänzung der einzelnen Dienstverträge der betro...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird eine Betriebsvereinbarung (durch blosses Auflegen im Personalbüro ohne sonstige Hinweise auf die Einsichtmöglichkeit) nicht gehörig im Sinne des § 30 Abs.1 Arbeitsverfassungsgesetz kundgemacht, schliesst dies nicht aus, dass sie Grundlage für die Ergänzung der einzelnen Dienstverträge der betroffenen Arbeitnehmer werden kann, wenn nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch die Gesamtheit der Arbeitnehmer durch ihr Verhalten eindeutig zu erkennen geben, dass sie sich an die Bestimmung dieser unwirksamen Betriebsvereinbarung halten wollen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |