Widerruflichkeit durch nicht gehörig kundgemachte Betriebsvereinbarung vereinbarter Pensionszuschüsse : OGH 9 Ob A 206/91 v.23.10.1991

Wird eine Betriebsvereinbarung (durch blosses Auflegen im Personalbüro ohne sonstige Hinweise auf die Einsichtmöglichkeit) nicht gehörig im Sinne des § 30 Abs.1 Arbeitsverfassungsgesetz kundgemacht, schliesst dies nicht aus, dass sie Grundlage für die Ergänzung der einzelnen Dienstverträge der betro...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird eine Betriebsvereinbarung (durch blosses Auflegen im Personalbüro ohne sonstige Hinweise auf die Einsichtmöglichkeit) nicht gehörig im Sinne des § 30 Abs.1 Arbeitsverfassungsgesetz kundgemacht, schliesst dies nicht aus, dass sie Grundlage für die Ergänzung der einzelnen Dienstverträge der betroffenen Arbeitnehmer werden kann, wenn nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch die Gesamtheit der Arbeitnehmer durch ihr Verhalten eindeutig zu erkennen geben, dass sie sich an die Bestimmung dieser unwirksamen Betriebsvereinbarung halten wollen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog