ANschG § 22, VStrG § 32 : VGH 91/19/0139 v.30.9.1991
Mit dem Vorwurf der Behörde, trotz mehr als 250 (ca.500) Arbeitnehmern keine betriebsärztliche Betreuung eingerichtet zu haben, ist die Regelmässigkeit der Beschäftigung der Anzahl von mehr als 250 Arbeitnehmern mitumfasst, so dass dieser eine die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung auslös...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1992)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.01.1992 |
Erscheinungsjahr: | 1992 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
338.96 Betriebsgrösse 351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mit dem Vorwurf der Behörde, trotz mehr als 250 (ca.500) Arbeitnehmern keine betriebsärztliche Betreuung eingerichtet zu haben, ist die Regelmässigkeit der Beschäftigung der Anzahl von mehr als 250 Arbeitnehmern mitumfasst, so dass dieser eine die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung auslöst. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |