ANschG § 22, VStrG § 32 : VGH 91/19/0139 v.30.9.1991

Mit dem Vorwurf der Behörde, trotz mehr als 250 (ca.500) Arbeitnehmern keine betriebsärztliche Betreuung eingerichtet zu haben, ist die Regelmässigkeit der Beschäftigung der Anzahl von mehr als 250 Arbeitnehmern mitumfasst, so dass dieser eine die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung auslös...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1992)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.01.1992
Erscheinungsjahr:1992
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
338.96 Betriebsgrösse
351.95 Verwaltungsverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit dem Vorwurf der Behörde, trotz mehr als 250 (ca.500) Arbeitnehmern keine betriebsärztliche Betreuung eingerichtet zu haben, ist die Regelmässigkeit der Beschäftigung der Anzahl von mehr als 250 Arbeitnehmern mitumfasst, so dass dieser eine die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung auslöst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog