Unmutsäusserung : OGH 9 Ob A 127/91 v.19.6.1991 / AngG § 27 Z.6

Eine unter Kraftfahrerkollegen abgegebene und nicht gegen den Arbeitgeber gerichtete Unmutsäusserung über Büromitarbeiter, 'im Büro seien lauter Trotteln, der Buchhalter und Lohnverrechner stehle das Geld', ist bei Abwägung aller Umstände (berechtigte Kritik, Umgangston, Gesprächssituation...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine unter Kraftfahrerkollegen abgegebene und nicht gegen den Arbeitgeber gerichtete Unmutsäusserung über Büromitarbeiter, 'im Büro seien lauter Trotteln, der Buchhalter und Lohnverrechner stehle das Geld', ist bei Abwägung aller Umstände (berechtigte Kritik, Umgangston, Gesprächssituation) noch nicht als so erheblich ehrverletzend anzusehen, dass dies eine Entlassung rechtfertigt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog