Unwirksame Haftungsklausel in AGB der Banken und Sparkassen : BGH XI ZR 257/90 v.25.6.1991

Eine Klausel in AGB von Kreditinstituten, die dem Kunden einen von keinem der Beteiligten verschuldeten Schaden aus einem eintretenden Mangel in seiner eigenen Geschäftsfähigkeit in vollem Umfang aufbürdet, verstösst gegen § 9 AGB-Gesetz und ist unwirksam.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (44 (1991) Nr.38 S.2414-2416)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 18.09.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Klausel in AGB von Kreditinstituten, die dem Kunden einen von keinem der Beteiligten verschuldeten Schaden aus einem eintretenden Mangel in seiner eigenen Geschäftsfähigkeit in vollem Umfang aufbürdet, verstösst gegen § 9 AGB-Gesetz und ist unwirksam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog