Entlassung wegen Androhung einer Klage und Anfechtung wegen Vorarbeiten zur Einberufung einer Betriebsversammlung : OLG Wien 31 Ra 43/91 v.27.6.1991
Der Arbeitnehmer ist nicht verhalten, sich auf die Fortführung ergebnislos verlaufender Gespräche über offenbar berechtigte Ansprüche einzulassen. Er soll diese Ansprüche klageweise geltend machen können, ohne seine Kündigung oder Entlassung befürchten zu müssen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.08.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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