Entlassung wegen Androhung einer Klage und Anfechtung wegen Vorarbeiten zur Einberufung einer Betriebsversammlung : OLG Wien 31 Ra 43/91 v.27.6.1991

Der Arbeitnehmer ist nicht verhalten, sich auf die Fortführung ergebnislos verlaufender Gespräche über offenbar berechtigte Ansprüche einzulassen. Er soll diese Ansprüche klageweise geltend machen können, ohne seine Kündigung oder Entlassung befürchten zu müssen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.08.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-735423 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage