Entlassung wegen Androhung einer Klage und Anfechtung wegen Vorarbeiten zur Einberufung einer Betriebsversammlung : OLG Wien 31 Ra 43/91 v.27.6.1991
Der Arbeitnehmer ist nicht verhalten, sich auf die Fortführung ergebnislos verlaufender Gespräche über offenbar berechtigte Ansprüche einzulassen. Er soll diese Ansprüche klageweise geltend machen können, ohne seine Kündigung oder Entlassung befürchten zu müssen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.08.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-735423 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |