Widerruf freiwilliger Prämie gegenüber einzelnen Arbeitnehmern : OLG Wien 31 Ra 137/90 v.4.2.1991

Auch wenn sich aber alle Beteiligten über die Unverbindlichkeit einer Gratifikation im klaren sind, ist es dem Arbeitgeber verwehrt, Leistungen, die in seinem Ermessen liegen, einem einzelnen Arbeitnehmer willkürlich und ohne sachlichen Grund nicht zu gewähren, weil dieses Vorgehen den Gleichbehandl...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.12.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Gratifikationen
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch wenn sich aber alle Beteiligten über die Unverbindlichkeit einer Gratifikation im klaren sind, ist es dem Arbeitgeber verwehrt, Leistungen, die in seinem Ermessen liegen, einem einzelnen Arbeitnehmer willkürlich und ohne sachlichen Grund nicht zu gewähren, weil dieses Vorgehen den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog