UrlG § 10 : ASG Wien 16 Cga 583/90 v.12.3.1991, bestätigt duchr OLG Wien 31 Ra 96/91 v.4.10.1991

Urlaubsabfindung ist unter Zugrundelegung des aliquoten Urlaubsanteiles zu berechnen, auch wenn der Arbeitnehmer während seines Dienstverhältnisses noch keinen Urlaub konsumiert hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Urlaubsabfindung ist unter Zugrundelegung des aliquoten Urlaubsanteiles zu berechnen, auch wenn der Arbeitnehmer während seines Dienstverhältnisses noch keinen Urlaub konsumiert hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog