Pflichtmitgliedschaft bleibt : Kammern mit neuem Dienstrecht

Die Handelskammerorganisation wird 1992 die Unkündbarkeit ihrer Mitarbeiter abschaffen. Zusatzpensionen wird es nur bis zu 70 (derzeit 80) Prozent des Letztbezuges frühestens mit 65 Jahren für Männer und 60 für Frauen (derzeit ab 60/55) geben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.12.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Maderthaner, Leopold
Klassifikation:061.1:380.15 Handelskammern
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Handelskammerorganisation wird 1992 die Unkündbarkeit ihrer Mitarbeiter abschaffen. Zusatzpensionen wird es nur bis zu 70 (derzeit 80) Prozent des Letztbezuges frühestens mit 65 Jahren für Männer und 60 für Frauen (derzeit ab 60/55) geben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog