Kündigung wegen Krankheit : ArbG Passau, Kammer Deggendorf, 2 Ca 164/91 D v.30.9.1991

Bei der krankheitsbedingten Kündigung ist zwischen den beiden Möglichkeiten einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen und der Kündigung wegen langandauernder Einzelerkrankung zu unterscheiden. Die Zusammenrechnung beider Kündigungsformen, die jeweils für sich genommen zur sozialen Rechtfertigu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (-1987 Betriebsberater) (46 (1991) Nr.31)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der krankheitsbedingten Kündigung ist zwischen den beiden Möglichkeiten einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen und der Kündigung wegen langandauernder Einzelerkrankung zu unterscheiden. Die Zusammenrechnung beider Kündigungsformen, die jeweils für sich genommen zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung nicht ausreichen würde, zu einem einheitlichen Kündigungssachverhalt ist nicht möglich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog