Ist der Grosse Senat des BAG gesetzlicher Richter?

Der Grosse Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) soll am 3.12.1991 über eine für die Unternehmen sehr wichtige Frage entscheiden: ob nämlich der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte hat bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf den Effektivlohn.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1991)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 27.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.215.2 Lohnerhöhung
331.116 Tarifverträge
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.15 Mitbestimmung Dokument Nr. A-734252 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage