Ist der Grosse Senat des BAG gesetzlicher Richter?

Der Grosse Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) soll am 3.12.1991 über eine für die Unternehmen sehr wichtige Frage entscheiden: ob nämlich der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte hat bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf den Effektivlohn.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1991)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 27.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.215.2 Lohnerhöhung
331.116 Tarifverträge
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Grosse Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) soll am 3.12.1991 über eine für die Unternehmen sehr wichtige Frage entscheiden: ob nämlich der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte hat bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf den Effektivlohn.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog