Unterkollektivvertragliche Entlohnung und Verfall : OLG Wien 31 Ra 40/91 v.18.9.1991
Eine allfällige Verletzung der sich aus § 15 Arbeitsverfassungsgesetz ergebenden Verpflichtung, den Kollektivvertrag binnen dreier Tage nach Kundmachung im Betrieb in einem für alle Arbeitnehmer zugänglichen Raum aufzulegen und darauf in einer Betriebskundmachung hinzuweisen, ist für Schadenersatzfo...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.11.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Löhne
331.213 Lohnforderung 331.116 Kollektivverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine allfällige Verletzung der sich aus § 15 Arbeitsverfassungsgesetz ergebenden Verpflichtung, den Kollektivvertrag binnen dreier Tage nach Kundmachung im Betrieb in einem für alle Arbeitnehmer zugänglichen Raum aufzulegen und darauf in einer Betriebskundmachung hinzuweisen, ist für Schadenersatzforderungen wegen verfallener Differenzbeträge zum kollektivvertraglichen Mindestlohn ohne Bedeutung, wenn bei Beginn des Dienstverhältnisses über die Höhe des Lohnes gesprochen worden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |