Unterkollektivvertragliche Entlohnung und Verfall : OLG Wien 31 Ra 40/91 v.18.9.1991

Eine allfällige Verletzung der sich aus § 15 Arbeitsverfassungsgesetz ergebenden Verpflichtung, den Kollektivvertrag binnen dreier Tage nach Kundmachung im Betrieb in einem für alle Arbeitnehmer zugänglichen Raum aufzulegen und darauf in einer Betriebskundmachung hinzuweisen, ist für Schadenersatzfo...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
331.213 Lohnforderung
331.116 Kollektivverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine allfällige Verletzung der sich aus § 15 Arbeitsverfassungsgesetz ergebenden Verpflichtung, den Kollektivvertrag binnen dreier Tage nach Kundmachung im Betrieb in einem für alle Arbeitnehmer zugänglichen Raum aufzulegen und darauf in einer Betriebskundmachung hinzuweisen, ist für Schadenersatzforderungen wegen verfallener Differenzbeträge zum kollektivvertraglichen Mindestlohn ohne Bedeutung, wenn bei Beginn des Dienstverhältnisses über die Höhe des Lohnes gesprochen worden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog