Ungerechtfertigte Entlassung wegen Strafbarer Handlung vor Eingehen des Dienstverhältnisses bzw. Verhaftung vor Ablauf von 14 Tagen : OLG Wien 31 Ra 81/91 v.24.7.1991
Eine begangene Straftat darf dann nicht zur Entlassung führen, wenn zwischen der Tat und dem gegenwärtigen Dienstverhältnis kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.09.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
343.1 Strafverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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