Keine Fortsetzung eines aufgelösten Dienstverhältnisses durch Einschulung des Nachfolgers : OLG Wien 31 Ra 33/91 v.27.6.1991

Wendet ein Arbeitnehmer nach Auflösung seines Dienstverhältnisses für die Einschulung eines Nachfolgers im Durchschnitt lediglich fünf Stunden pro Woche ohne zeitliche oder örtliche Bindung auf und ist seine Tätigkeit auf Erzielung eines bestimmten Erfolges, die Einschulung seines Nachfolgers, geric...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.09.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
347.44 Werkverträge
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wendet ein Arbeitnehmer nach Auflösung seines Dienstverhältnisses für die Einschulung eines Nachfolgers im Durchschnitt lediglich fünf Stunden pro Woche ohne zeitliche oder örtliche Bindung auf und ist seine Tätigkeit auf Erzielung eines bestimmten Erfolges, die Einschulung seines Nachfolgers, gerichtet, ist der nach Beendigung des Dienstverhältnisses schlüssig abgeschlossene Vertrag als Werkvertrag zu qualifizieren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog