Kein Ausschluss der persönlichen Abhängigkeit einer Reinigungskraft bei speziellem Vertretungsrecht : VGH 90/08/0177 v.16.4.1991

Nur eine generelle Vertretungsmöglichkeit schliesst persönliche Arbeitspflicht und damit Versicherungspflicht von vornherein aus. Eine Vetretungsbefugnis für bestimmte Arbeiten oder im Urlaubsfall schliesst das Vorliegen persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ebensowenig aus wie die Bezeichn...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.08.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nur eine generelle Vertretungsmöglichkeit schliesst persönliche Arbeitspflicht und damit Versicherungspflicht von vornherein aus. Eine Vetretungsbefugnis für bestimmte Arbeiten oder im Urlaubsfall schliesst das Vorliegen persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ebensowenig aus wie die Bezeichnung des Beschäftigungsvertrages als Werkvertrag.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog