Kein Ausschluss der persönlichen Abhängigkeit einer Reinigungskraft bei speziellem Vertretungsrecht : VGH 90/08/0177 v.16.4.1991
Nur eine generelle Vertretungsmöglichkeit schliesst persönliche Arbeitspflicht und damit Versicherungspflicht von vornherein aus. Eine Vetretungsbefugnis für bestimmte Arbeiten oder im Urlaubsfall schliesst das Vorliegen persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ebensowenig aus wie die Bezeichn...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.08.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nur eine generelle Vertretungsmöglichkeit schliesst persönliche Arbeitspflicht und damit Versicherungspflicht von vornherein aus. Eine Vetretungsbefugnis für bestimmte Arbeiten oder im Urlaubsfall schliesst das Vorliegen persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ebensowenig aus wie die Bezeichnung des Beschäftigungsvertrages als Werkvertrag. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |