Vergleichsweiser Abfertigungsverzicht nach Umwandlung einer Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung : OGH 9 Ob A 315/90 v.16.1.1991

Kommt es zu einer Bereinigung strittiger oder zweifelhafter Tatumstände durch beiderseitiges Nachgeben im Rahmen eines Vergleiches, ist es unerheblich, ob die vorzeitige Entlassung zu Recht ausgesprochen worden ist dies ist auf Grund der Bereinigungswirkung des Vergleiches nicht mehr zu prüfen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.08.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.13 Entlassung: Arbeit
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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