AÜG § 10, § 11 : OGH 9 Ob A 308/90 v.5.12.1990

Wird für bestimmte Tage des Dienstverhältnisses mangelnde Arbeitsbereitschaft des Arbeitnehmers in einem Arbeitskräfteüberlassungsverhältnis behauptet, kommt dem massgebliche Bedeutung im Sinne des § 10 Abs.2 AÜG zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.79 Leihpersonal
331.817 Krankenstand
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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