Arbeit in Konkurrenzunternehmen während Dienstfreistellung : OLG Wien 31 Ra 123/90 v.4.2.1991

Es ist dabei bedeutungslos, dass die Weitergabe von Geschäfts-und Betriebsgeheimnissen durch den Arbeitnehmer nicht konkret nachgewiesen werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.05.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.142 Nebenerwerb
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.142 Nebenerwerb Dokument Nr. A-733459 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage