Rechtzeitige Entlassung eines alkoholisierten Arbeitnehmers : OLG Wien 34 Ra 22/90 v.31.10.1990

Ist ein zu entlassender Arbeitnehmer offensichtlich alkoholisiert, so dass eine Aussprache mit ihm nicht möglich erscheint, ist - um den Einwand der mangelnden oder herabgesetzten Geschäftsfähigkeit des Arbeitnehmers zu vermeiden - eine Verschiebung der Erörterung seines Verhaltens auf den nächsten...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.01.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
613.81 Alkoholismus
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist ein zu entlassender Arbeitnehmer offensichtlich alkoholisiert, so dass eine Aussprache mit ihm nicht möglich erscheint, ist - um den Einwand der mangelnden oder herabgesetzten Geschäftsfähigkeit des Arbeitnehmers zu vermeiden - eine Verschiebung der Erörterung seines Verhaltens auf den nächsten Tag nach der Sachlage zweckmässig und berechtigt den Arbeitnehmer nicht, anzunehmen, der Arbeitgeber hätte schlüssig auf die Ausübung des Entlassungsrechtes verzichtet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog