Arbeitszeitüberwachung bei Kraftfahrzeuglenkern : VGH 90/19/0281 v.24.9.1990
Kann ein Arbeitgeber in der Regel Beginn und Ende der Arbeits-und Lenkzeit eines Kraftfahrzeuglenkers nicht unmittelbar wahrnehmen, kommt seiner Verpflichtung besondere Bedeutung zu, ein dem konkreten Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzurichten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.01.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.76 Kraftfahrer
331.81 Arbeitszeit 65.012.7 Kontrolle, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.76 Kraftfahrer | Dokument Nr. A-733418 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |