Kaufabschluss bei Besichtigung eines Teppichdorfs anlässlich eines organisierten Ausflugs während einer Türkei-Busreise: Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz : BGH VIII ZR 178/90 v.12.6.1991 / Ausflug als Freizeitveranstaltung i.S. von § 1 Abs.1 Nr.2 HWiG

'Auch im Interesse' der 'anderen Vertragspartei' führt ein Dritter eine Freizeitveranstaltung i.S. des § 1 Abs.1 Nr.2 HWiG bereits dann durch, wenn er weiss und duldet, dass die andere Vertragspartei im Rahmen der Freizeitveranstaltung Werbe-und Verkaufsbemühungen entfaltet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (44 (1991) Nr.43)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.10.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.451 Kaufverträge
347.4 Vertragsrecht
347.45 Konsumentenschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein