Kaufabschluss bei Besichtigung eines Teppichdorfs anlässlich eines organisierten Ausflugs während einer Türkei-Busreise: Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz : BGH VIII ZR 178/90 v.12.6.1991 / Ausflug als Freizeitveranstaltung i.S. von § 1 Abs.1 Nr.2 HWiG
'Auch im Interesse' der 'anderen Vertragspartei' führt ein Dritter eine Freizeitveranstaltung i.S. des § 1 Abs.1 Nr.2 HWiG bereits dann durch, wenn er weiss und duldet, dass die andere Vertragspartei im Rahmen der Freizeitveranstaltung Werbe-und Verkaufsbemühungen entfaltet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (44 (1991) Nr.43)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 25.10.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.451 Kaufverträge
347.4 Vertragsrecht 347.45 Konsumentenschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.451 Kaufverträge | Dokument Nr. A-732944 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |