Aufrechnung von Vorschüssen mit Gehaltskonto-Guthaben : OGH 9 Ob A 125/91 v.28.8.1991

Da ein Gehaltsvorschuss nichts anderes ist als eine Vorausleistung von noch nicht fälligem Entgelt, ist auch das Gehaltsvorschusskonto als praktisch negatives zweites Gehaltskonto von der besonderen konkreten Zweckwidmung des ersten Gehaltskontos, nämlich über das vom Arbeitgeber überwiesene Gehalt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
658.321.1 Gehaltsauszahlung, bargeldlose
336.77 Kredite
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Da ein Gehaltsvorschuss nichts anderes ist als eine Vorausleistung von noch nicht fälligem Entgelt, ist auch das Gehaltsvorschusskonto als praktisch negatives zweites Gehaltskonto von der besonderen konkreten Zweckwidmung des ersten Gehaltskontos, nämlich über das vom Arbeitgeber überwiesene Gehalt zum Zwecke des Lebensunterhaltes verfügen zu können, mitumfasst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog