Ausländer rein : Für Unternehmer und den Arbeitsmarkt fallen im Europäischen Wirtschaftsraum die Grenzen. Wenn der Installateur in Hallein billiger ist, wird er auch in Berchtesgaden Geschäfte machen können

Wenn ab 1993 die zwölf EG-und die sieben EFTA-Staaten gemeinsam den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bilden, bricht für Unternehmer und Arbeitnehmer die Zeit grenzenloser Freiheit an. Zumindest fast: Jedenfalls werden dann für Bürger der EWR-Staaten alle arbeits-und niederlassungsrechtlichen Besti...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wochenpresse (Nr.45)
VerfasserIn: Geyer, Herbert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
331.62 Ausländerbeschäftigung
331.6F Mobilität: Arbeitsmarkt
351.83 Arbeitsrecht
331.6 Arbeitsmarktpolitik
341.176 EFTA
Region:Österreich
EG
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Bestandshinweis

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Wochenpresse (Nr.45)