Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz nicht mehr zu verantworten

Obwohl rund 212.000 Arbeitnehmer ständig Nachtarbeit, vielfach unter Mehrfachbelastungen wie Lärm, Hitze, Dämpfen, Gasen oder schwersten körperlichen Arbeitsbedingungen, leisten, werden gegenwärtig bloss zirka 5 Prozent vom NSchG erfasst.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (45 (1991) Nr.11)
VerfasserIn: Koppler, Erhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021.812.2 Nachtarbeit
331.021.812.2 Schwerarbeit
331.021.812.2 Schichtarbeit
351.83 Arbeitsrecht
331.116 Kollektivverträge
331.94 Arbeitnehmerschutz
351.83 Gesetzgebung, soziale
Region:Österreich
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