Nachwirkung eines Tarifvertrags : (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.2.1991 - 8 AZR 166/90)

Kein Wiederaufleben einzelvertraglicher Abreden bei Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband und späterer Beendigung des Tarifvertrags durch Kündigung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (44 (1991) Nr.40)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.10.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Tarifverträge
331.116 Arbeitsverträge
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kein Wiederaufleben einzelvertraglicher Abreden bei Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband und späterer Beendigung des Tarifvertrags durch Kündigung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog