Nachwirkung eines Tarifvertrags : (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.2.1991 - 8 AZR 166/90)
Kein Wiederaufleben einzelvertraglicher Abreden bei Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband und späterer Beendigung des Tarifvertrags durch Kündigung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (44 (1991) Nr.40)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.10.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Tarifverträge
331.116 Arbeitsverträge 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Kein Wiederaufleben einzelvertraglicher Abreden bei Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband und späterer Beendigung des Tarifvertrags durch Kündigung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |